Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIEPO GmbH für Aufträge zur Behebung von Beanstandungen an Wohnungs- u. Büromöbeln

1. Geltung und Vertragsabschluss

a. Die DIEPO erbringt Serviceleistungen für Kunden des Bestellers ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftbedingungen, die der Besteller durch Erteilung des Auftrags anerkennt.
b. Die Geltung abweichender Bedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn die DIEPO ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Lieferfristen und Angebote

a. Die Angebote der DIEPO sind freibleibend. Leistungstermine und –fristen sind nur verbindlich, wenn die DIEPO sie auf Anfrage schriftlich bestätigt.
b. Die DIEPO verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die eingehenden Aufträge schnellstmöglich zu bearbeiten, mit den Kunden des Bestellers einen Bearbeitungstermin vor Ort zu vereinbaren und den Kunden termingerecht zur Durchführung der Serviceleistung aufzusuchen.
c. Unvorhersehbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe oder Verkehrsstörungen usw. entbinden die DIEPO für die Dauer ihres Bestehens von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
d. Die DIEPO fährt alle Orte in Deutschland an die mit dem PKW über befahrbare Straßen zu erreichen sind.

3. Zahlung

a. Alle Rechnungen über Serviceleistungen der DIEPO sind innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto und innerhalb von 20 Tagen seit Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zahlbar.
b. Schecks und Wechsel werden erst dann gutgeschrieben, wenn die DIEPO über den Rechnungsbetrag in voller Höhe verfügen kann. Diskontspesen trägt der Besteller.

4. Gewährleistung, Haftung

a. Treten an Waren innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Behebung einer Beanstandung durch die DIEPO erneut Mängel auf, wird die DIEPO die erneute Beanstandung kostenfrei bearbeiten, und, sofern möglich, den Mangel beheben. Dies gilt jedoch nur, wenn das erneute Auftreten eines Mangels nachweislich auf ein pflichtwidriges Verhalten der DIEPO zurückzuführen ist. Über die Beseitigung eines festgestellten Mangels an einer Ware hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, bestehen nicht. Dies gilt jedoch nicht für den Fall, dass derartige Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DIEPO, eines gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
b. In jedem Beanstandungsfall ist die DIEPO berechtigt, die beanstandete Ware vor der Bearbeitung durch Dritte zu besichtigen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Anspruch gegen die DIEPO wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Leistungspflichtverletzung geltend gemacht wird. Bis zur Besichtigung muss die Ware in dem Zustand belassen werden, in dem sie beim Kunden abgeholt oder besichtigt worden ist. Ist die beanstandete Ware vor der Besichtigung bereits verändert worden, haftet die DIEPO nicht mehr.
c. Für alle Service-, Beratungs- und Verkaufsleistungen ist die Haftung der DIEPO auf die Summe des Entgelts für die erbrachten Leistungen begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung einer Leistungspflicht, aus Verzug, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der DIEPO, eines gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
d. Gewährt ein Vertragspartner der DIEPO einem Endkunden oder dessen Vertragspartner eine Leistung aus Kulanz, - also ohne dass ein rechtlicher Anspruch auf diese Leistung besteht oder gerichtlich festgestellt worden ist -, wird die DIEPO hierdurch nicht ihrerseits zur Kulanz verpflichtet. In einem solchen Fall hat der Vertragspartner der DIEPO die für deren Tätigwerden entstehenden Kosten zu übernehmen.

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Leistungen aus diesem Vertrag und für Streitigkeiten aus dem Vertrag oder über dessen Zustandekommen ist der Sitz der DIEPO.
b. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Sitz oder den einer Zweigniederlassung verlegt oder diese im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt sind.
c. Für alle Rechtsgeschäfte zwischen Besteller und DIEPO gilt deutsches Recht.

 

AGB DIEPO Stand 01/2007